Mit dem „Gesetz betreffend die Bildung der Landgemeinde Jünkerath (Kreis Daun)“ vom 27. Februar 1930 schlug die Geburtsstunde der Gemeinde Jünkerath.
Somit besteht die Ortsgemeinde in diesem Jahr 75 Jahre. Jünkerath gehört somit zu den jüngsten Gemeinden überhaupt. Die meisten Ortsgemeinden können auf eine Jahrhunderte alte erste Ortsnennung zurückblicken. Viele der Nachbargemeinden bestanden bereits im 8. und 9. Jh. als fränkische Siedlungen. So auch der Ortsteil Glaadt, der zu den frühen fränkischen Gründungen gehört.
Bis zum Jahre 1930 gab es also den Ort Jünkerath nicht. Wie wohl bei keiner anderen Gemeinde ist die Geschichte der Gemeindeentstehung von Schwierigkeiten und Kuriositäten begleitet wie bei Jünkerath. An dem Namen „Jünkerath“ haftete eigentlich nie ein Dorfname, sondern nur die Bezeichnung des Dynastengeschlechtes derer von Jünkerath, das im 13. Jh. in der Nähe des Dorfes Glaadt eine Burg erbaute. Während des gesamten Mittelalters war die Burg und später das Schloss Mittelpunkt der Herrschaft Jünkerath, die wiederum eine Unterherrschaft der Grafschaft Manderscheid - Blankenheim darstellte.
Durch die Gründung des Hüttenwerkes durch Graf Salentin Ernst im Jahre 1687 haftete der Name „Jünkerath“ nun sowohl an der Herrschaft als auch am Eisenwerk. Vier Dörfer teilten sich den Landbesitz im heutigen Kylltalbereich der Gemeinde Jünkerath. Dies waren die Dörfer Glaadt, Schüller, Feusdorf und Gönnersdorf.
Nach dem Untergang der Feudalzeit durch den Einmarsch der Franzosen und durch den Beginn der preußischen Zeit seit 1815 entstanden neue Bürgermeistereien, Kreise und Regierungsbezirke.
Glaadt, Feusdorf und Gönnersdorf und somit ihr Gebiet im heutigen Jünkerather Bereich fielen an die Bürgermeisterei Lissendorf im Kreise Daun; Schüller hingegen kam zur Bürgermeisterei Stadtkyll im Kreise Prüm. Somit lag das Jünkerather Terrain in zwei Bürgermeistereien und zwei Kreisen. Die längste Grenze lag zwischen Glaadt und Schüller entlang der damaligen Provinzialstraße und Kyll; die Bisselbach trennte Glaadter und Feusdorfer Gebiet und der Tötbach begrenzte Schüllerer und Gönnersdorfer Gemarkung. Kurios ist, dass die Grenze zwischen Schüller und Glaadt durch das Gebäude der heutigen Buchhandlung Schäfer verlief
Diese Aufsplitterung stand einer Gemeindeentstehung Jünkeraths lange im Wege. Als 1870/71 die Eifelstrecke Trier-Köln fertig gestellt wurde, trug die Bahnstation den Namen „Jünkerath-Stadtkyll“. Die Bestrebungen für einen Zusammenschluss der einzelnen Gebietsteile der vier Ortsgemeinden kann man an Hand der Akten bis zum Jahre 1880 zurückverfolgen.
Wer sollte überhaupt ein Fürsprecher einer eigenständigen Gemeinde Jünkerath sein? Die vier Gemeinden hatten kein Interesse an einer solchen Gründung, da die Verschiebung der Bann- und Gemeindegrenzen, eine kostspielige Neueröffnung und Beschaffung seitens des Katasters und die zerstreute Lage einer neuen Gemeinde nur Nachteile brächten. Durch den starken Zuzug von Eisenbahnbediensteten entstand eine allmähliche Bebauung entlang der Provinzialstraße und so wurde die Frage einer Gemeinde Jünkerath immer neu gestellt. Im Jahre 1905 fand sich ein „Anwalt“ des Jünkerather Problems: Die Gewerkschaft, die durch die Aufsplitterung besonders betroffen war. Immer wieder wies das Werk auf die Unzulänglichkeiten hin, die daraus entstanden, dass die Fabrikgebäude und die zugehörigen Wohngebäude sich über das Gebiet von vier Gemeinden erstreckten. Gemeindegrenzen durchschnitten sogar Arbeitsstätten. Aber das Gerangel um die Kreiszugehörigkeit (Prüm oder Daun) einer Gemeinde Jünkerath ließ die Pläne scheitern. Von Einbußen an Gemeinde- und Kreissteuern und Entschädigungen war bereits die Rede. Interessant ist, dass in den Verhandlungen immer wieder der Begriff „Kolonie Jünkerath“ Erwähnung fand. Ein Vorschlag des Bürgermeisters von Birgel lief darauf hinaus, die Gemeinden Glaadt und Schüller mit Jünkerath-Feusdorf und Jünkerath-Gönnersdorf zu einer selbstständigen Gemeinde „Jünkerath“ zu vereinigen und dem Kreis Daun zuzusprechen. Doch alle Pläne scheiterten zunächst. Erschwerend kam hinzu, dass alle vier Gemeinden in einen Schulfonds der inzwischen entstandenen Jünkerather Schule einzahlten.
In einem Schreiben vom 30.8.1909 teilte der Regierungspräsident dem Dauner Landrat lapidar mit, dass „die Angelegenheit betr. die Regelung der kommunalen Verhältnisse der Kolonie Jünkerath, vorläufig auf sich beruhen zu lassen.“
Der 1. Weltkrieg ließ keinen neuen Anlauf mehr zu. Nur eine ausführliche Denkschrift des Birgeler Amtsbürgermeisters von 1913, die kurz vor dem Krieg nochmals die Notwendigkeit der Bildung einer Gemeinde Jünkerath forderte, ließ aufhorchen.
Erst 1921 begannen erneut Bemühungen zur Gemeindeentstehung und ein „Verein zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen Jünkerath“, der unter Federführung der Gewerkschaft das Heft in die Hand nahm, entstand. Bedingt durch den Ruhrkampf stockten die Verhandlungen bis 1925. Am 6.12.1926 fand schließlich ein Ortstermin mit den Landräten von Daun und Prüm und den Bürgermeistern von Birgel und Stadtkyll statt. Alle Beteiligten sprachen sich für die Bildung einer Talgemeinde „Jünkerath-Glaadt“ aus. Nun mussten Grenzverläufe und Entschädigungen mit den vier beteiligten Gemeinden geregelt werden. Der Kreistag in Daun erklärte sich 1928 grundsätzlich bereit, die Garantie für die Leistung einer Abfindungssumme an die Muttergemeinden zu übernehmen. Nun war der Weg frei für den Entwurf eines Gesetzes über die Umgemeindung von Jünkerath. Harter Widerstand entwickelte sich aber immer noch in Glaadt. Doch 1929 beschloss das preuß. Staatsministerium, die Kolonie Jünkerath zu einer Landgemeinde zu erheben und ihr die Gemeinde Glaadt und Teile der Gemeinden Feusdorf und Gönnersdorf (Kreis Daun) und Schüller (Kreis Prüm) einzugemeinden. Die neue Gemeinde sollte die Erbschaft der bisherigen Landgemeinde Glaadt in rechtlicher Beziehung antreten. Als Name der neu zu bildenden Gemeinde, die 1.320 Einwohner zählte, wurde „Jünkerath“ in Aussicht genommen, da die Kolonie den Schwerpunkt des Gemeindewesens bildete und die Eisenbahnstation schon damals diesen Namen führte.
Am 5. 2.1930 war es endlich soweit. Auf Antrag des Ausschusses für Gemeindeangelegenheiten verabschiedete der Preußische Landtag in Berlin den Gesetzentwurf über die Bildung der Landgemeinde Jünkerath. Am 28.2.1930 trat er in Kraft und die Gemeinde Jünkerath war nach 50 Jahren harten Ringens entstanden.
Der abgedruckte Gesetzestext vom 08. März 1930 aus der „Preußischen Gesetzsammlung“ dokumentiert die Gründung der Ortsgemeinde Jünkerath mit Wirkung vom 27. Februar 1930.
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